Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Rundschreiben 03/2014 vom 22.09.2014 hatte SWAH Sie darüber informiert, dass gemäß den Vorgaben in den neuen europäischen Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe bis zum 18.04.2016 auch die dortigen Vorschriften über die Durchführung von Vergabeverfahren unter Anwendung elektronischer Kommunikationsmittel in nationales Recht umzusetzen sind. Dies wird derzeit für europaweite Vergabeverfahren mit der Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und den zugehörigen Rechtsverordnungen auf Bundesebene vorbereitet. Zwar wird Deutschland nach aktuellem Entwurfsstand von der Möglichkeit Gebrauch machen, die Umsetzungsfristen im Bereich der eVergabe zu verlängern. Im Land Bremen besteht jedoch die Absicht, eine flächendeckende Nutzung der eVergabe möglichst frühzeitig sicherzustellen, nicht zuletzt, um die zukünftig auf die öffentlichen Auftraggeber zukommenden zusätzlichen Statistikpflichten abfangen zu können.

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Rundschreiben 03/2014 vom 22.09.2014 hatte SWAH Sie darüber informiert, dass gemäß den Vorgaben in den neuen europäischen Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe bis zum 18.04.2016 auch die dortigen Vorschriften über die Durchführung von Vergabeverfahren unter Anwendung elektronischer Kommunikationsmittel in nationales Recht umzusetzen sind. Dies wird derzeit für europaweite Vergabeverfahren mit der Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und den zugehörigen Rechtsverordnungen auf Bundesebene vorbereitet. Zwar wird Deutschland nach aktuellem Entwurfsstand von der Möglichkeit Gebrauch machen, die Umsetzungsfristen im Bereich der eVergabe zu verlängern. Im Land Bremen besteht jedoch die Absicht, eine flächendeckende Nutzung der eVergabe möglichst frühzeitig sicherzustellen, nicht zuletzt, um die zukünftig auf die öffentlichen Auftraggeber zukommenden zusätzlichen Statistikpflichten abfangen zu können.

Im Bundesland Bremen soll über den Anwendungsbereich der EU-Richtlinien hinaus, wie bereits im Rundschreiben von SWAH vom 22.09.2014 erläutert, auch bei nationalen Vergaben die elektronische Kommunikation genutzt werden. Das hierfür vorgesehene System ist der von mehreren Vergabestellen im Bundesland Bremen bereits genutzte „Vergabemanager“ des Softwarehauses „Administration Intelligence“ (AI) in Verbindung mit der Vergabeplattform: www.vergabe.bremen.de.

Zur Abdeckung der künftigen Anforderungen an eine konsequent elektronische Bieterkommunikation wurde der Kurzworkflow „eVergabe-light“ entwickelt, der von allen, unter die Landeslizenz fallenden öffentlichen Auftraggebern in Bremen und Bremerhaven genutzt werden kann.

Aus diesem Grund möchten die Immobilien Bremen AöR (IB) und das Softwareunternehmen „Administration Intelligence“ (AI) den Vergabestellen das hierfür vorgesehene System „eVergabe-light“ vorstellen.
Im 1.Quartal 2016  sollen dann über das Aus- und Fortbildungszentrum Schulungen zum Programm „eVergabe-light“ angeboten werden.
IB plant zudem eine Website, auf der Informationen über den Vergabemanager, die eVergabe-light und auch über das Bietercockpit zu finden sein werden.


Ziel ist es, dass bis zum 18. April 2016 jeder öffentlicher Auftraggeber im Bundesland Bremen, zumindest für oberschwellige Verfahren, die eVergabe-light nutzen kann.

Eine erste Information zur eVergabe-light finden Sie in der beiliegenden Dokumentation; zudem möchte ich Sie sehr herzlich zu der Präsentation von IB und AI für den nachstehenden Termin einladen und hoffe auf Ihr zahlreiches Erscheinen und auf Ihre interessierten Nachfragen und Beiträge.


Termin für die Präsentation der eVergabe light: 18.11.2015, 10-12 Uhr, beim Senator für Bau, Umwelt und Verkehr, Ansgaritorstraße 2, Ansgaritorsaal, 28195 Bremen.

Sofern für einen wesentlichen Teil der Adressaten, bzw. ihrer Vertreter eine Teilnahme an diesem Termin nicht möglich sein sollte, wird - nur bei entsprechendem Bedarf - ein Zusatztermin am 09.12.2015, ebenfalls 10-12 Uhr, angeboten werden.


Um einen Überblick über die Teilnehmerzahlen zu erhalten, möchte ich Sie unbedingt  bitten, sich bis zum…..per EMail bei…….zu melden, ob Sie oder ein Vertreter am 18.11.2015 teilnehmen können, bzw. ob Sie, bzw. ein Vertreter, bei Verhinderung dann am 09.12.2105 teilnehmen würden.


Mit freundlichen Grüssen
Im Auftrag

Janine Lamot

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