Hier finden Sie nützliche Informationen über Neuigkeiten, Termine und Software-Updates im Zusammenhang mit der E-Vergabe.

Am 16. September 2016 beginnt die Umstellung auf den AI Vergabemanager Version 8.1 auf dem Produktivsystem https://vergabemanager.bremen.de sowie der Vergabeplattform https://vergabe.bremen.de in Bremen. Hierbei werden Vergabemanager und Vergabeplattform ab ca. 13:00 Uhr außer Betrieb genommen und anschließend mit der jeweiligen Version 8.1 aktualisiert. Die Umstellungsarbeiten sollten am 19. September 2016 abgeschlossen sein.

Bei dieser Versionsumstellung steht das neue Vergaberecht 2016 im Vordergrund. Hierbei werden insbesondere die neuen Formulare des VHB sowie des HVA in das produktive Umfeld übernommen. Darüber hinaus wurden aber auch Änderungen an der EU Bekanntmachung sowie der Termin- und Fristenberechnung auf Basis des EU Vergaberechts vorgenommen.

Am 26. Juli 2016 wurde in Bremen der AI Vergabemanager Version 8.1 mit dem Datenmodell 6.1 auf dem Testsystem https://test.vergabemanager.bremen.de aktualisiert. Insgesamt hat sich die Einführung der Version 8.1 als besonders schwerfällig erwiesen, da diese zunächst nicht mit den Sicherheitsstrukturen des Bremer Verwaltungsnetz zusammenarbeiten wollte. Aus diesem Grunde hat sich auch eine gewisser Stau bei der Einführung des neuen Vergaberechts ergeben. Doch nun geht es weiter.

Die neue Version bzw. das Datenmodell wurde technisch wie auch vergaberechtlich modernisiert und ist auf das neue Vergaberecht 2016 ausgerichtet.

Dank der kürzlich umgesetzten Lösungsstrategie konnte der Testbetrieb zum AI Vergabemanager Version 8.1 wieder aufgenommen werden. Ein Wechsel auf die neue Softwareversion ist nun wieder im Bereich des Möglichen. Allerdings ist hier eine erheblichen Verzögerung entstanden, so dass eine konkrete Terminplanung aktuell noch aussteht.

Ein Wechsel auf den Vergabemanager 8.1 ist geplant und befindet sich in der Testphase. Diese Version ist nicht nur an das neue Vergaberecht angepasst, sondern unterscheidet sich auch technologisch in einem erheblichen Maße von der bisherigen Versionen des Vergabemanagers. Während der Testphase hat sich nun gezeigt, dass der neue Vergabemanager nicht mehr mit den bestehenden Sicherheitsstrukturen des Bremer Verwaltungsnetzes zusammenarbeitet. Somit ist ein Wechsel auf den neuen Vergabemanager aktuell ausgeschlossen.

Mittlerweile wurde von der Administration Intelligence AG, der Brekom GmbH und Immobilien Bremen AöR eine möglich Lösungsstrategie erarbeitet. Der genaue Zeitrahmen für die Umsetzung ist aktuell noch offen. Allerdings steht im Vordergrund, diesen Wechsel möglichst zeitnah umzusetzen.

Ab Mitte März 2016 beginnt in Bremen die Testphase für die Umstellung auf die AI Vergabesoftware Version 8.1. Hierbei steht insbesondere die Umsetzung der EU Richtlinie 2014/24/EU im Vordergrund. So werden die technischen Voraussetzungen geschaffen, um bei künftigen Ausschreibungsverfahren auch auf die Vergabeverordnung (VgV) zu verweisen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass Firmen die Vergabeunterlagen künftig ohne Registrierung von der Vergabeplattform herunterladen können.

Am Dienstag, den 01.03.2016 sowie Mittwoch, den 2.3.2016 wurden in den Räumen den Immobilien Bremen vier Einführungsveranstaltungen zur eVergabe light durchgeführt. Hierbei hatte Herr André Maas von der Administration Intelligence AG in anschaulicher Weise über den neuen Kurzworkflow in der Software AI Vergabemanager referiert. Ein besonderer Augenmerk wurde hierbei auf die Umsetzung der speziellen Anforderungen der EU an das neue Vergaberecht gerichtet, die ab Mitte April 2016 für europaweite Ausschreibungsverfahren anzuwenden sind.
Die regulären Schulungen zur eVergabe Light werden dann ab ca. Mitte Juni 2016 durch das Aus- und Fortbildungszentrum Bremen durchgeführt.

Am Dienstag, den 02.02.2016 findet in der Zeit zwischen 14.00 und 16.00 Uhr die dritte Präsentation der eVergabe Light statt. Voraussichtlicher Veranstaltungsort ist der Ansgaritorsaal; ggf. wird diese Angabe innerhalb der 5 Kalenderwoche an dieser Stelle bestätigt bzw. konkretisiert.

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Rundschreiben 03/2014 vom 22.09.2014 hatte SWAH Sie darüber informiert, dass gemäß den Vorgaben in den neuen europäischen Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe bis zum 18.04.2016 auch die dortigen Vorschriften über die Durchführung von Vergabeverfahren unter Anwendung elektronischer Kommunikationsmittel in nationales Recht umzusetzen sind. Dies wird derzeit für europaweite Vergabeverfahren mit der Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und den zugehörigen Rechtsverordnungen auf Bundesebene vorbereitet. Zwar wird Deutschland nach aktuellem Entwurfsstand von der Möglichkeit Gebrauch machen, die Umsetzungsfristen im Bereich der eVergabe zu verlängern. Im Land Bremen besteht jedoch die Absicht, eine flächendeckende Nutzung der eVergabe möglichst frühzeitig sicherzustellen, nicht zuletzt, um die zukünftig auf die öffentlichen Auftraggeber zukommenden zusätzlichen Statistikpflichten abfangen zu können.

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